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   LSG Bayern, 24.07.2003 - L 9 EG 16/03   

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LSG Bayern, 24.07.2003 - L 9 EG 16/03 (https://dejure.org/2003,12222)
LSG Bayern, Entscheidung vom 24.07.2003 - L 9 EG 16/03 (https://dejure.org/2003,12222)
LSG Bayern, Entscheidung vom 24. Juli 2003 - L 9 EG 16/03 (https://dejure.org/2003,12222)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Kindergeld-/Erziehungsgeldangelegenheiten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Landeserziehungsgeld für eine in Bayern lebende Türkin; Ex nunc- Wirkungen einer EuGH-Rechtsprechung; Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand bei neuem EuGH-Urteil; Antragstellung zur prophylaktischen Rechtswahrung; Auskunftserteilung von ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (14)

  • BSG, 28.01.1999 - B 14 EG 6/98 B

    Sozialrechtlicher Herstellungsanspruch bei Fehlverhalten der Verwaltung

    Auszug aus LSG Bayern, 24.07.2003 - L 9 EG 16/03
    Der für Erziehungsgeld zuständige Senat des Bundessozialgerichts habe in seiner Entscheidung vom 28.01.1999 (Az.: B 14 EG 6/98 B) die entsprechende Anwendung des § 44 Abs. 4 SGB X in Fällen eines sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs bejaht.

    Der Senat muss daher nicht dazu Stellung nehmen, ob der Herstellungsanspruch zu Recht nach einer erheblichen Meinung in der höchstrichterlichen Rechtsprechung auch der Vierjahresgrenze des § 44 Abs. 4 SGB X unterliegt (vgl. BSG SozR 1300 § 44 Nr. 24 und 25; SozR 3-1300 § 44 Nr. 25 S.60 zum Erziehungsgeld; vgl. auch die Nachweise bei Kasseler Kommentar - Steinwedel § 44 SGB X Rdnr.47).

  • BVerfG, 27.11.1997 - 1 BvL 12/91

    Hamburger Ruhegeldgesetz

    Auszug aus LSG Bayern, 24.07.2003 - L 9 EG 16/03
    Das BVerfG hat anerkannt, dass § 79 BVerfGG einen allgemeinen Rechtsgedanken enthält (BVerfGE 37, 217, 263; 97, 35, 48).

    Dieser beruht letztlich auf der Einsicht, dass der Rechtsgemeinschaft nicht gedient ist, wenn deren Mittel und Kapazitäten von der Bearbeitung abgeschlossener oder nie in Gang gesetzter Rechtsfälle aus der Vergangenheit beansprucht würden, so dass dadurch die Erfüllung gegenwärtiger und zukünftiger Aufgaben erheblich beeinträchtigt wäre (vgl. zum unangemessenen Verwaltungsaufwand BVerfGE 97, 35, 48).

  • BSG, 20.12.1955 - 10 RV 225/54
    Auszug aus LSG Bayern, 24.07.2003 - L 9 EG 16/03
    Die höchstrichterliche Klärung der in der Senatsentscheidung angesprochenen Fragen ist im Hinblick auf die hohe Zahl ähnlicher Fälle zweckmäßig (vgl. BSGE 2, 129, 132; weitere Nachweise bei Meyer-Ladewig, SGG, 7. Auflage 2002, § 160 Rdnr.6 b).
  • BVerfG, 21.05.1974 - 1 BvL 22/71

    Staatsangehörigkeit von Abkömmlingen

    Auszug aus LSG Bayern, 24.07.2003 - L 9 EG 16/03
    Das BVerfG hat anerkannt, dass § 79 BVerfGG einen allgemeinen Rechtsgedanken enthält (BVerfGE 37, 217, 263; 97, 35, 48).
  • EuGH, 15.01.1986 - 41/84

    Pinna / Caisse d'allocations familiales de la Savoie

    Auszug aus LSG Bayern, 24.07.2003 - L 9 EG 16/03
    Diese zeitliche Begrenzung der Urteilswirkung steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Gerichtshofs, worin bei Vorliegen hinreichender Gründe, etwa einer nicht tragbaren Belastung des Sozialleistungssystems eine Rückwirkung ausgeschlossen wurde, soweit nicht das Verfahren noch rechtshängig ist (EuGH Urteil vom 15.01.1986 Rechtssache 41/84, Entscheidungssammlung 1986, 1 Rdnr.27-30; vgl. zusammenfassend Borchardt in: Fuchs (Hrsg), Kommentar zum Europäischen Sozialrecht, 3. Auflage 2002, S.753 ff.).
  • BSG, 19.03.1992 - 7 RAr 26/91

    Rechtsweg und Klageart wegen Zahlungsansprüchen des Sozialhilfeträgers gegen das

    Auszug aus LSG Bayern, 24.07.2003 - L 9 EG 16/03
    Sie macht keinen Schadensersatzanspruch aus Amtshaftung nach § 839 BGB geltend, der auf Schadensersatz in Geld gerichtet wäre und für den gemäß Art. 34 Satz 3 des Grundgesetzes (GG) der Rechtsweg zu den Zivilgerichten gegeben wäre (vgl. BSGE 70, 186, 189; weitere Nachweise z.B. bei Meyer-Ladewig, SGG, 7. Auflage 2002, § 51 Rdnr.60).
  • BSG, 14.02.1989 - 7 RAr 18/87

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beim Anspruch auf Kurzarbeitergeld

    Auszug aus LSG Bayern, 24.07.2003 - L 9 EG 16/03
    Wenn die Klägerin mit dieser höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht einverstanden war, wäre es ihr zuzumuten gewesen, unter Hinweis auf Bedenken in der einschlägigen Literatur vorsorglich das LErzg zu beantragen und den Rechtweg zu beschreiten (vgl. z.B. BSG 14.02.1989 SozR 4100 § 66 Nr. 2 Seite 14 zur Anzeige des Arbeitsausfalls bei einer kontrovers diskutierten Rechtsfrage).
  • EuGH, 04.05.1999 - C-262/96

    Sürül

    Auszug aus LSG Bayern, 24.07.2003 - L 9 EG 16/03
    Doch kann nach der hier maßgeblichen Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 04.05.1999 - C 262/96 S. = SozR 3-6935 Allg EWG Abk Türkei Nr. 4, insbesondere Seite 51, 52) die unmittelbare Wirkung des Art. 3 Abs. 1 des Assoziationsratsbeschlusses (ARB) Nr. 3/80 nicht zur Begründung von Leistungsansprüchen für Zeiten vor dem Erlass des EuGH-Urteils geltend gemacht werden, soweit nicht davor "gerichtlich Klage erhoben oder ein gleichwertiger Rechtsbehelf eingelegt" worden ist (EuGH a.a.O. S.52).
  • BSG, 29.01.2002 - B 10 EG 2/01 R

    Türkei - Assoziation - Erziehungsgeld - Landeserziehungsgeld - Bayern -

    Auszug aus LSG Bayern, 24.07.2003 - L 9 EG 16/03
    Es ist zwar nunmehr anerkannt, dass der Ausschluss in Bayern wohnender türkischer Staatsangehöriger vom LErzg nicht mit dem Diskriminierungsverbot des europäisch-türkischen Assoziationsrechts vereinbar war (BSG 29.01.2002 - B 10 EG 2/01 R = BSGE 89, 129; Urteil des Senats vom 19.12.2000 - L 9 EG 7/00).
  • BVerfG, 12.12.1957 - 1 BvR 678/57

    Verfassungsmäßigkeit des § 26 Abs. 5 EStG 1957

    Auszug aus LSG Bayern, 24.07.2003 - L 9 EG 16/03
    Der Gesetzgeber hat sich darin in dem Konflikt zwischen zwei Elementen des Rechtstaatsprinzips, der Einzelfallgerechtigkeit und dem Rechtsfrieden (zu dem die Rechtsbeständigkeit rechtskräftiger Entscheidungen gehört), mit bestimmten Ausnahmen für den letzteren Grundsatz entschieden (vgl. näher BVerfGE 7, 194, 196).
  • BSG, 03.11.1993 - 14b REg 6/93

    Türkische Staatsangehörige - Landeserziehungsgeld - Bayern - Bundesrecht -

  • BVerwG, 18.12.1992 - 7 C 12.92

    Gleichheitssatz - Landeserziehungsgeld - Türken

  • LSG Bayern, 19.12.2000 - L 9 EG 7/00

    Anspruch auf Gewährung von bayerischen Landeserziehungsgeld einer türkischen

  • BVerfG - 2 BvR 368/93 (anhängig)
  • LSG Bayern, 30.06.2003 - L 9 EG 59/02

    Anspruch auf Landeserziehungsgeld für eine Türkin; Eingeschränkte unmittelbare

    Wie der Senat in seinem Urteil vom 24.07.2003, L 9 EG 16/03, im Einzelnen dargelegt hat, hat sich der Gesetzgeber darin in dem Konflikt zwischen zwei Elementen des Rechtsstaatsprinzips, nämlich der Einzelfallgerechtigkeit und dem Rechtsfrieden, wozu die Rechtsbeständigkeit rechtskräftiger Entscheidungen gehört, mit bestimmten Ausnahmen für den letzteren Grundsatz entschieden, vgl. BVerfG 7.194 (196).

    Wer eine Entscheidung akzeptiert, muss sich grundsätzlich auch bei späterer Feststellung der Verfassungswidrigkeit der Rechtsgrundlage hieran festhalten lassen, vgl. Bethge in Mainz/Schmidt-Bleibtreu/Klein/Bethge, BVerfGG, § 79 Rdnr.2, 5, 9, Urteil des Senats vom 24.07.2003, a.a.O., S.9 f.

    Insbesondere ist nämlich einerseits die hohe Anzahl von Personen zu berücksichtigen, welche einen Anspruch auf LErzg geltend machen können, vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 24.07.2003, a.a.O., andererseits die Aufbringung erheblicher Haushaltsmittel durch die Steuerzahler des Freistaates Bayern.

    Denn andernfalls würden die zeitlichen Begrenzungen unterlaufen, die der EuGH entsprechend Art. 231 Abs. 2 EGV für geboten erachtet hat, vgl. Urteil des Senats vom 24.07.2003, a.a.O., S.13. Angesichts der vom Gerichtshof klar umrissenen Ausnahmeregelungen, deren Voraussetzungen die Klägerin nach obigen Ausführungen nicht erfüllt, war eine generelle Information seitens des Beklagten von Amts wegen nicht geboten, vgl. oben Bl.9 f. Insoweit kommt es auf die 4-Jahresgrenze im Sinne des § 44 Abs. 4 SGB X nicht mehr an, die für den Herstellungsanspruch entsprechend gilt, vgl. BSG SozR 3-1300 § 44 Nr. 25, S.60.

  • LSG Bayern, 30.06.2003 - L 9 EG 5/03

    Anspruch auf Landeserziehungsgeld für eine Türkin; Eingeschränkte unmittelbare

    Wie der Senat in seinem Urteil vom 24.07.2003, L 9 EG 16/03, im Einzelnen dargelegt hat, hat sich der Gesetzgeber darin in dem Konflikt zwischen zwei Elementen des Rechtsstaatsprinzips, nämlich der Einzelfallgerechtigkeit und dem Rechtsfrieden, wozu die Rechtsbeständigkeit rechtskräftiger Entscheidungen gehört, mit bestimmten Ausnahmen für den letzteren Grundsatz entschieden, vgl. BVerfG 7.194 (196).

    Wer eine Entscheidung akzeptiert, muss sich grundsätzlich auch bei späterer Feststellung der Verfassungswidrigkeit der Rechtsgrundlage hieran festhalten lassen, vgl. Bethge in Mainz/Schmidt-Bleibtreu/Klein/Bethge, BVerfGG, § 79 Rdnr.2, 5, 9, Urteil des Senats vom 24.07.2003, a.a.O., S.9 f.

    Insbesondere ist nämlich einerseits die hohe Anzahl von Personen zu berücksichtigen, welche einen Anspruch auf LErzg geltend machen können, vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 24.07.2003, a.a.O., andererseits die Aufbringung erheblicher Haushaltsmittel durch die Steuerzahler des Freistaates Bayern.

    Denn andernfalls würden die zeitlichen Begrenzungen unterlaufen, die der EuGH entsprechend Art. 231 Abs. 2 EGV für geboten erachtet hat, vgl. Urteil des Senats vom 24.07.2003, a.a.O., S.13. Angesichts der vom Gerichtshof klar umrissenen Ausnahmeregelungen, deren Voraussetzungen die Klägerin nach obigen Ausführungen nicht erfüllt, war eine generelle Information seitens des Beklagten von Amts wegen nicht geboten, vgl. oben Bl.9 f. Insoweit kommt es auf die 4-Jahresgrenze im Sinne des § 44 Abs. 4 SGB X nicht mehr an, die für den Herstellungsanspruch entsprechend gilt, vgl. BSG SozR 3-1300 § 44 Nr. 25, S.60.

  • LSG Bayern, 30.06.2003 - L 9 EG 17/03

    Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei;

    Wie der Senat in seinem Urteil vom 24.07.2003, L 9 EG 16/03, im Einzelnen dargelegt hat, hat sich der Gesetzgeber darin in dem Konflikt zwischen zwei Elementen des Rechtsstaatsprinzips, nämlich der Einzelfallgerechtigkeit und dem Rechtsfrieden, wozu die Rechtsbeständigkeit rechtskräftiger Entscheidungen gehört, mit bestimmten Ausnahmen für den letzteren Grundsatz entschieden, vgl. BVerfG 7.194 (196).

    Wer eine Entscheidung akzeptiert, muss sich grundsätzlich auch bei späterer Feststellung der Verfassungswidrigkeit der Rechtsgrundlage hieran festhalten lassen, vgl. Bethge in Mainz/Schmidt-Bleibtreu/Klein/Bethge, BVerfGG, § 79 Rdnr.2, 5, 9, Urteil des Senats vom 24.07.2003, a.a.O., S.9 f.

    Insbesondere ist nämlich einerseits die hohe Anzahl von Personen zu berücksichtigen, welche einen Anspruch auf LErzg geltend machen können, vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 24.07.2003, a.a.O., andererseits die Aufbringung erheblicher Haushaltsmittel durch die Steuerzahler des Freistaates Bayern.

    Denn andernfalls würden die zeitlichen Begrenzungen unterlaufen, die der EuGH entsprechend Art. 231 Abs. 2 EGV für geboten erachtet hat, vgl. Urteil des Senats vom 24.07.2003, a.a.O., S.13. Insoweit kommt es auf die 4-Jahresgrenze im Sinne des § 44 Abs. 4 SGB X nicht mehr an, die für den Herstellungsanspruch entsprechend gilt, vgl. BSG SozR 3-1300 § 44 Nr. 25, S.60.

  • LSG Bayern, 30.06.2003 - L 9 EG 53/02

    Anspruch auf Landeserziehungsgeld für eine Türkin; Eingeschränkte unmittelbare

    Wie der Senat in seinem Urteil vom 24.07.2003, L 9 EG 16/03, im Einzelnen dargelegt hat, hat sich der Gesetzgeber darin in dem Konflikt zwischen zwei Elementen des Rechtsstaatsprinzips, nämlich der Einzelfallgerechtigkeit und dem Rechtsfrieden, zu dem die Rechtsbeständigkeit rechtskräftiger Entscheidungen gehört, mit bestimmten Ausnahmen für den letzteren Grundsatz entschieden, vgl. BVerfG 7.194 (196).

    Wer eine Entscheidung akzeptiert, muss sich grundsätzlich auch bei späterer Feststellung der Verfassungswidrigkeit der Rechtsgrundlage hieran festhalten lassen, vgl. Bethge in Mainz/Schmidt-Bleibtreu/Klein/Bethge, BVerfGG, § 79 Rdnr.2, 5, 9, Urteil des Senats vom 24.07.2003, a.a.O., S.9 f.

    Insbesondere ist nämlich einerseits die hohe Anzahl von Personen zu berücksichtigen, welche einen Anspruch auf LErzg geltend machen können, vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 24.07.2003, a.a.O., andererseits die Aufbringung erheblicher Haushaltsmittel durch die Steuerzahler des Freistaates Bayern.

    Denn andernfalls würden die zeitlichen Begrenzungen unterlaufen, die der EuGH entsprechend Art. 231 Abs. 2 EGV für geboten erachtet hat, vgl. Urteil des Senats vom 24.07.2003, a.a.O., S.13. Insoweit kommt es auf die 4-Jahresgrenze im Sinne des § 44 Abs. 4 SGB X nicht mehr an, die für den Herstellungsanspruch entsprechend gilt, vgl. BSG SozR 3-1300 § 44 Nr. 25, S.60.

  • LSG Bayern, 30.06.2003 - L 9 EG 41/02

    Anspruch auf Landeserziehungsgeld ; Anspruch eines ausländischen

    Wie der Senat in seinem Urteil vom 24.07.2003, L 9 EG 16/03, im Einzelnen dargelegt hat, hat sich der Gesetzgeber darin in dem Konflikt zwischen zwei Elementen des Rechtsstaatsprinzips, nämlich der Einzelfallgerechtigkeit und dem Rechtsfrieden, wozu die Rechtsbeständigkeit rechtskräftiger Entscheidungen gehört, mit bestimmten Ausnahmen für den letzteren Grundsatz entschieden, vgl. BVerfG 7.194 (196).

    Wer eine Entscheidung akzeptiert, muss sich grundsätzlich auch bei späterer Feststellung der Verfassungswidrigkeit der Rechtsgrundlage hieran festhalten lassen, vgl. Bethge in Mainz/Schmidt-Bleibtreu/Klein/Bethge, BVerfGG, § 79 Rdnr.2, 5, 9, Urteil des Senats vom 24.07.2003, a.a.O., S.9 f.

    Insbesondere ist nämlich einerseits die hohe Anzahl von Personen zu berücksichtigen, welche einen Anspruch auf LErzg geltend machen können, vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 24.07.2003, a.a.O., andererseits die Aufbringung erheblicher Haushaltsmittel durch die Steuerzahler des Freistaates Bayern.

    Denn andernfalls würden die zeitlichen Begrenzungen unterlaufen, die der EuGH entsprechend Art. 231 Abs. 2 EGV für geboten erachtet hat, vgl. Urteil des Senats vom 24.07.2003, a.a.O., S.13. Insoweit kommt es auf die 4-Jahresgrenze im Sinne des § 44 Abs. 4 SGB X nicht mehr an, die für den Herstellungsanspruch entsprechend gilt, vgl. BSG SozR 3-1300 § 44 Nr. 25, S.60.

  • LSG Bayern, 30.06.2003 - L 9 EG 7/03

    Anspruch eines ausländischen Staatsangehörigen auf Landeserziehungsgeld;

    Wie der Senat in seinem Urteil vom 24.07.2003, L 9 EG 16/03, im Einzelnen dargelegt hat, hat sich der Gesetzgeber darin in dem Konflikt zwischen zwei Elementen des Rechtsstaatsprinzips, nämlich der Einzelfallgerechtigkeit und dem Rechtsfrieden, wozu die Rechtsbeständigkeit rechtskräftiger Entscheidungen gehört, mit bestimmten Ausnahmen für den letzteren Grundsatz entschieden, vgl. BVerfG 7.194 (196).

    Wer eine Entscheidung akzeptiert, muss sich grundsätzlich auch bei späterer Feststellung der Verfassungswidrigkeit der Rechtsgrundlage hieran festhalten lassen, vgl. Bethge in Mainz/Schmidt-Bleibtreu/Klein/Bethge, BVerfGG, § 79 Rdnr.2, 5, 9, Urteil des Senats vom 24.07.2003, a.a.O., S.9 f.

    Insbesondere ist nämlich einerseits die hohe Anzahl von Personen zu berücksichtigen, welche einen Anspruch auf LErzg geltend machen können, vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 24.07.2003, a.a.O., andererseits die Aufbringung erheblicher Haushaltsmittel durch die Steuerzahler des Freistaates Bayern.

    Denn andernfalls würden die zeitlichen Begrenzungen unterlaufen, die der EuGH entsprechend Art. 231 Abs. 2 EGV für geboten erachtet hat, vgl. Urteil des Senats vom 24.07.2003, a.a.O., S.13. Insoweit kommt es auf die 4-Jahresgrenze im Sinne des § 44 Abs. 4 SGB X nicht mehr an, die für den Herstellungsanspruch entsprechend gilt, vgl. BSG SozR 3-1300 § 44 Nr. 25, S.60.

  • LSG Bayern, 26.02.2004 - L 9 EG 157/03

    "Sürül"-Entscheidung des EuGH (Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften);

    Insoweit wird zur Vermeidung von Wiederholungen ausdrücklich das oben genannte Urteil des BSG sowie die einschlägigen Urteile des Senats vom 30.06.2003, L 9 EG 29/02, L 9 EG 43/02, L 9 EG 59/02, L9 EG 17/03 und L 9 EG 53/03 sowie schließlich vom 24.07.2003, L 9 EG 16/03, verwiesen.
  • LSG Bayern, 20.12.2006 - L 9 EG 60/03

    Anspruch auf die Zahlung von Bayerischem Landeserziehungsgeld für weitere sechs

    Was insbesondere die finanziellen Auswirkungen einer unbegrenzten Rückwirkung seiner nunmehr dem Art. 3 Abs. 1 des Beschlusses Nr. 3/80 EWG/Türkei gegebenen Auslegung betrifft, so hatte der EuGH in seiner Abwägung sämtliche unter den gemeinschaftlichen Begriff der "Familienleistungen" fallenden sozialen Leistungen im Rahmen einer lange Jahre hinweg geübten Rechtspraxis der Mitgliedsstaaten einzubeziehen (vgl. auch Urteil des Senats vom 24.07.2003 Az.: L 9 EG 16/03).
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